AGB

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT als Entertainment-Agentur vertreten durch Vincent Jimaa, Weseler Str. 45 in 40239 Düsseldorf (nachfolgend Entertainment-Agentur genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Entertainment-Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Wir bitten Sie deshalb, diese AGB unbedingt vor Vertragsabschluss zu lesen. Mit Ihrer Bestätigung setzen wir voraus, dass Sie diese akzeptieren und damit als zukünftigen Vertragsbestandteil anerkennen.


2. Ausschluss des § 651k III BGB

2.1. EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT ist ein Event-Dienstleister für Showproduktion, Künstlermanagement und audiovisuelle Konzepte. Wir organisieren und vermitteln individuelle Eventdienstleistungen und thematische Veranstaltungen. Vorwiegender Gegenstand des Geschäftsbetriebes ist die Kreation sowie die Vermittlung von Showmodulen und musikalischen Acts.

Die Bestimmungen des § 651k III BGB treffen damit nicht zu.


3. Vertragsabschluss

3.1. Die Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütungen festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Mit der Beauftragung für ein Event bzw. der schriftlichen oder telemedialen Bestätigung (per e -Mail) eines Angebotes schließen Sie einen Vertrag mit uns. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Eventnehmer erhält eine Auftragsbestätigung, in der alle Einzelleistungen (einschließlich besonders gekennzeichneter Fremd- und Sonderleistungen) enthalten sind.


4. Event-Leistungsumfang

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Entertainment-Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Entertainment-Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

4.3. Soweit die Entertainment-Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.


5. Event-Leistung und Honorar

5.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Entertainment-Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

5.2. Die Entertainment-Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.

5.3. Kostenvoranschläge der Entertainment-Agentur sind unverbindlich.


6. Präsentation

6.1. Erhält die Entertainment-Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Entertainment-Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Entertainment-Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.


7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

7.1. Alle Leistungen der Entertainment-Agentur (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Entertainment-Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Entertainment-Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

7.2. Änderungen von Leistungen der Entertainment-Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Entertainment-Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

7.3. Für die Nutzung von Leistungen der Entertainment-Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Entertainment-Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7.4. Das Urheberrecht für von EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT angefertigte Fotografien liegt nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes bei EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT.

Bei Ton- und Bild-  Aufzeichnungen oder Fotografien werden die Ton- und Bildrechte auch zur kommerziellen Nutzung automatisch an EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT abgetreten. Künstler die von der Eventklang °°° Entertainment engagiert werden, tretten mit abgabe Ihrer Rechnung automatisch ihre Bild- und Ton- Rechte an die Eventklang °°° Entertainment zur freien Nutzung ab.


8. Copyright

8.1. Für alle von EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT oder von der Entertainment-Agentur Beauftragten entworfenen oder vermittelten künstlerischen Elemente, dazu zählen auch Musik- Grafik- und Video-Entwürfe, die für Öffentliche Werbung und Presse benutzt werden, braucht der Vertragspartner auch für weitere Veranstaltungen eine schriftliche Genehmigung. Alle Elemente, die von EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT erstellt oder vermittelt worden sind, sind unter Copyright durch die Firma EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT geschützt.

8.2 Alle von EVENT °°° KLANG ENTERTAINMENT im Rahmen einer Präsentation entwickelten und vorgestellten Ideen, Vorschläge, Entwürfe, Produktnamen etc. sind geistiges Eigentum der Entertainment-Agentur und unterliegen hinsichtlich Urheber- und Nutzungsrecht der aktuell gültigen Gesetzgebung.

Die Nutzungsrechte an den o. g. Ideen/Vorschlägen werden mit der Präsentation nicht erworben, sondern bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


9. Kündigung

9.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Entertainment-Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertrags-verhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachten Vorleistungen nach folgender Staffelung:

– bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars,

– bis zu 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars,

– ab 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.

9.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Entertainment-Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

9.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.


10. Haftung

10.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

10.2. Die Haftung von der Entertainment Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Entertainment-Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Entertainment-Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

10.4. Soweit der Entertainment Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Entertainment-Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

10.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.


11. Zahlung

11.1. Rechnungen der Entertainment-Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten. über dem Basiszinsatz als vereinbart.

11.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.